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Klinische Prozesse und Abläufe

Sie sehen was geändert werden muss, aber es fehlt Ihnen an der notwendigen Ressource?
Vielleicht fehlt auch nur ein dritter Blick, um eine Lösung zu enttarnen?
Oder vielleicht suchen Sie jemanden, der nach kurzem gemeinsamen Weg die Werkzeuge wieder in Ihre Hände legt?
Es gibt viele Gründe – wichtig sind Vertrauen und Verstehen, ein klares Ziel und ein vereinbarter  Weg

Ich bin Ihnen dabei gerne behilflich.

Sie suchen einen Fachexperten gem. § 8a BSiG?

Für die Prüfung der Einhaltung von IT-Sicherheit nach dem Stand der Technik im Geltungsbereichs des ISMS und der Risikoeinschätzung gemäß branchenspezifischem Sicherheitsstandard (B3S) muss ein Fachexperte Mitglied des Prüfteams sein. Der Fachexperte soll das Prüfteam bei der Einschätzung, ob alle zur Aufrechterhaltung der kritischen Dienstleistung notwendigen Systeme, Komponenten, Anwendungen und Prozesse im Scope erfasst sind und die Risikoeinschätzung korrekt durchgeführt worden ist, beraten. Die Beratung während der Prüfung erfordert seine Anwesenheit und den Austausch mit dem Prüfteam beim KRITIS-Betreiber vor Ort. Damit Prüfer im Auftrag der KRITIS-Betreiber geeignete Prüfungen und damit geeignete Nachweise zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen erbringen können, müssen sie über Kompetenzen in den folgenden Bereichen verfügen: Zusätzliche Prüfverfahrenskompetenz für §8aBSIG, Auditkompetenz, IT-Sicherheitskompetenz bzw. Informationssicherheits-Kompetenz, Branchenkompetenz. Dafür muss der Fachexperte insbesondere über fundiertes Wissen und Erfahrung in den vom B3S adressierten Themenbereichen aus einer vergleichbaren kritischen Infrastruktur verfügen und dieses objektiv belegen. Ferner muss der Fachexperte ein abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium im einschlägigen Bereich und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der Branche oder alternativ 8 Jahre einschlägige Berufserfahrung in der Branche nachweisen können – Anforderungen, die ich nachweislich erfülle.

Gerne unterstütze ich Ihr Prüfteam als Fachexperte und freue mich auf Ihre Anfrage dazu.